Dr. Thorsten Junker
Fachanwalt für Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht . Steuerstrafrecht .
Revision in Strafsachen . Präventivberatung
Dr. Thorsten Junker konzentriert sich auf die Strafverteidigung. Er berät und verteidigt in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Revisionsrecht.
Berufliche Laufbahn
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.
Von 1996 bis Juni 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt in der Strafrechtskanzlei Prof. Dr. Widmaier und Rosenthal in Karlsruhe mit Tätigkeitsschwerpunkt Revision in Strafsachen zum Bundesgerichtshof.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit dem Jahr 1999.
Seit Juli 2000 selbstständiger Rechtsanwalt in Augsburg. Seit Dezember 2005 auch Fachanwalt für Strafrecht.
Promotion im Jahr 2001 mit dem Thema: "Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs".
Im Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Helmut Satzger. Ab Wintersemester 2006 bis Sommersemester 2016 Lehrbeauftragter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Henning Rosenau.
Autor des Buches "Beweisantragsrecht im Strafprozess". Mitautor der Bücher "Vertragshandbuch Geschäftsführer – Vorstand – Aufsichtsrat" und "Praxiswissen Strafverteidigung" sowie der Handbücher für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe und das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren.
Seit 2006 Dozent bei ZORN Seminare für den Fachanwaltslehrgang Strafrecht (Thema: Vorbereitung der Hauptverhandlung und Verteidigung in der Hauptverhandlung) sowie Fortbildungskurse für Fachanwälte nach § 15 FAO im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts.
Veröffentlichungen
Beweisantragsrecht im Strafprozess
StRR-Schriften für die Strafrechtspraxis
Herausgegeben von Detlef Burhoff
Erschienen im ZAP Verlag, 3. Auflage 2019, 248 Seiten,
ISBN 978-3-89655-930-2
Handbuch für die strafrechtlichen
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Herausgegeben von Detlef Burhoff / Peter Kotz
Kapitel/Stichworte zur Revision und zur Rechtsbeschwerde bearbeitet von Dr. Thorsten Junker
Erschienen im ZAP Verlag, 2. Auflage 2016,
ISBN 978-3-89655-829-9
Vertragshandbuch
Geschäftsführer – Vorstand – Aufsichtsrat
Herausgegeben von Dr. Nikolaus Bross und
Prof. Dr. Eckhard Flohr
unter Mitarbeit von Tanja Aschenbeck-Florange, Prof. Dr. Rainald Enders, Dr. Philipp Feldmann, Dr. Roderich Fischer, Dr. Peter Gußen, Jan Hölck, Dr. Thorsten Junker, Dr. Timo Karsten, Dr. Achim Lindemann, Dr. Amelie Pohl, Dr. Markus Sikora, Dr. Sybille Steiner, Dr. Thomas P. Streppel und Dr. Ingo Theusinger
Erschienen im ZAP Verlag, 1. Auflage 2010, 1530 Seiten,
ISBN 978-3-89655-501-4
Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche
OWi-Verfahren
Herausgegeben von Detlef Burhoff
Kapitel/Stichworte zur Rechtsbeschwerde bearbeitet von Dr. Thorsten Junker
Erschienen im ZAP Verlag, 7. Auflage 2024,
ISBN 987-3-89655-870-1
Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 StPO
Univ. Diss., Augsburg 2001
Erschienen bei Duncker & Humblot, Strafrechtliche Abhandlungen,
Neue Folge, Band 144, ISBN 3-428-10747-0, ISSN 0720-7271
Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung
zum Beweisantragsrecht
Erschienen in StRR Strafrechtsreport, Heft 7 Juli 2009, Seite 244 ff.
Liechtenstein-Steueraffäre - ist die Daten-DVD
im Strafverfahren verwertbar?
Erschienen in StRR Strafrechtsreport, Heft 4 April 2007, Seite 129 ff.
Die Verteidigung im Rechtsbeschwerdeverfahren
(Teil 1)
Allgemeine Erläuterungen (Einführung und formelle Voraussetzungen) mit Checklisten
Erschienen in VRR Verkehrsrechtsreport, Heft 1 Januar 2006, Seite 9 ff.
Die Verteidigung im Rechtsbeschwerdeverfahren
(Teil 2)
Verfahrens- und Sachrüge mit Checklisten
Erschienen in VRR Verkehrsrechtsreport, Heft 2 Februar 2006, Seite 50 ff.
Daneben hat Rechtsanwalt Dr. Thorsten Junker eine Vielzahl von Rezensionen, Urteilsanmerkungen und redaktionellen Urteilsbearbeitungen veröffentlicht.
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